Unter Berücksichtigung von bereits in Rechnung gestellten Beträgen erliess sie dann am 9. Dezember 2016 eine Jahresrechnung 2015 in der Höhe von Fr. 232‘888.35 (O2V 19 11, act. 5.3/247). Am 20. Dezember 2016 wurde die F. GmbH schliesslich im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden gelöscht (O2V 19 11, act. 2.6). Mit Verfügung vom 3. September 2018 verpflichtete die SVA die Beschwerdeführer 1 – 3 je im Umfang von Fr. 337‘742.45 zur Bezahlung von Schadenersatz gemäss Art. 52 AHVG. Die vom Beschwerdeführer 1 erhobene Einsprache hiess sie am 6. Februar 2019 dahingehend teilweise gut, dass sie die Schadenersatzforderung auf Fr. 336‘236.85 reduzierte. Die von