154 HRegV die Auflösung und die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs. Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden am 6. September 2016 mangels Aktiven eingestellt (O2V 19 11, act. 2.6). Am 2. Dezember 2016 erliess die SVA eine Veranlagungsverfügung betreffend Lohnbeiträge für das Jahr 2015 in der Höhe von Fr. 404‘394.75, basierend auf der von ihr geschätzten Lohnsumme von Fr. 2‘865‘000.-- (O2V 19 11, act. 5.3/244). Unter Berücksichtigung von bereits in Rechnung gestellten Beträgen erliess sie dann am 9. Dezember 2016 eine Jahresrechnung 2015 in der Höhe von Fr. 232‘888.35 (O2V 19 11, act.