Was die Ermittlung der Beitragsschuld betrifft, die dem Oktober 2015 entspricht, so gestaltet sich jene nicht leicht. Die oben (E. 3.2) ermittelte Jahreslohnsumme 2015 von total Fr. 3‘233‘808.-- hat grundsätzlich wie gesehen von Januar bis Oktober 2015 als erwirtschaftet zu gelten, da im November und Dezember 2015 keine betriebliche Tätigkeit mehr ausgeübt wurde. Allerdings basiert die nämliche Summe auf einer reinen Pauschalrechnung, ohne Differenzierung nach Monaten, womit auch unklar erscheint, welcher Anteil der Summe auf den Oktober 2015 entfällt.