Seite 15 zurückbehielten, die von der Rechtsprechung als haftungsausschliessend qualifiziert wird. In diesem Zusammenhang fällt vor allem auf, dass die Gesellschaft selbst nach Beginn des Zahlungsverzugs über Monate hinweg noch viele neue Stellenantritte verzeichnete, wie sich anhand der in den Akten befindlichen Versicherungsnachweise ergibt.