a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): Der Einspracheentscheid der kantonalen Arbeitslosenkasse vom 9. Januar 2019 sei aufzuheben und es sei ihm der Anspruch auf Insolvenzentschädigung – zumindest in Bezug auf den Februarlohn 2018 – zu gewähren. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Gemäss Arbeitsvertrag vom 29. Mai 2017 war A. ______ ab 1. Juni 2017 bei der B. ______, angestellt (act. 5.9).