Eine allenfalls ursprünglich noch nachvollziehbare Verbundenheit des Alleinaktionärs zum Raum St. Gallen besteht spätestens seit 2010 nicht mehr, nachdem angegeben wurde, seit dann befinde sich der Lebensmittelpunkt des Alleinaktionärs wieder in Zürich. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Tatsache, dass der Sitz der Gesellschaft sogar auch noch nach dem Jahr 2012, als nicht einmal mehr die Buchhaltung durch eine Treuhandgesellschaft in B. besorgt wurde, trotzdem unverändert in B. belassen wurde, letztlich vor allem auf steuerlichen Überlegungen beruht haben dürfte.