Die Ausgestaltung als Briefkastenfirma in B. habe den faktischen Bedürfnissen und letztlich auch der Natur der Beschwerdeführerin als Anlagegesellschaft entsprochen; der ursprüngliche statutarische Sitz in B. sei historisch bedingt gewesen durch die Nähe zum damaligen Lebensmittelpunkt ihres Alleinaktionärs (dieser sei während und nach seinem Studium an der Universität St. Gallen zwischen 2003 und 2010 „zumindest als Wochenaufenthalter“ in M. wohnhaft gewesen). Die Buchführung sei bis 2012 durch die J. bzw. deren Nachfolgerin E. in B. erstellt worden;