Für die Aquisitionstätigkeit habe es nebst eines Fahrzeugs vor allem eines Mobiltelefons und eines Laptops bedurft; Objektprüfungen hätten direkt vor Ort und die persönlichen Kontakte in Restaurants oder an Konferenzen in der Region der geschäftlichen Tätigkeit stattgefunden. Die ordentliche Generalversammlung habe meist an der G. in B. stattgefunden oder dann in einem Restaurant zwischen B. und H.. Die Ausgestaltung als Briefkastenfirma in B. habe den faktischen Bedürfnissen und letztlich auch der Natur der Beschwerdeführerin als Anlagegesellschaft entsprochen;