in fine zu Art. 149 DBG; ebenso: MARTIN LOOSER, in: Zweifel/Beusch [Hrsg.], Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 3. Aufl. 2017, N. 25a und 31 zu Art. 51 StHG). Der inhaltliche Mangel einer Unbegründetheit könnte nach dieser Auffassung somit in verfahrensmässiger Hinsicht nicht zu einem Nichteintretensentscheid führen, sondern das Revisionsgesuch wäre diesfalls mangels Begründetheit abzuweisen; nur ein rein formeller Mangel hätte ein Nichteintreten zur Folge (vgl. in diesem Zusammenhang im Übrigen auch RICHNER/FREI/ KAUFMANN/MEUTER, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Aufl. 2013, N. 1 zu § 158).