52 Abs. 2 JG). Da vorliegend keine Durchführung einer Verhandlung vorgeschrieben ist und die Parteien auf die Durchführung einer solchen verzichteten, hat das Obergericht den zunächst bereits zur Beratung traktandierten Entscheid aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Zirkularverfahren gefällt. 2. Materielles