Seite 2 C. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 (act. 7/8) stellte die Gesellschaft bei der Vorinstanz ein Revisionsbegehren betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016. Bezüglich der Veranlagungen für die Direkte Bundessteuer der betreffenden Steuerjahre wurde kein Revisionsantrag eingereicht; diese sind auch nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.