B. Am 13. März 2018 veranlagte die kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) die Gesellschaft für die Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 2015 basierend auf einem Gewinn von Fr. 170‘100.-- und einem Kapital von Fr. 51‘000.--. Am 16. März 2018 folgte die Veranlagung und Schlussrechnung für die Staatsund Gemeindesteuern 2016 auf der Basis eines Gewinns von Fr. 220‘600.-- und eines Kapitals von Fr. 205‘000.--. Jeweils gleichzeitig erfolgte auch die Veranlagung der Direkten Bundessteuer für die betreffenden Steuerperioden.