1. Formelles Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Materielles 2.1 In materieller Hinsicht geht es um die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf die vom Beschwerdeführer sinngemäss erhobene Einsprache gegen die Ermessensveranlagung eingetreten ist oder nicht.