2.3 Die Liegenschaft Nr. 0001 in B. befindet sich im Eigentum von A1.. Darauf wurde gemäss Schätzungsprotokoll der Grundstück-Schätzungskommission ein neues Wohnhaus mit Studio mit Baujahr 2016 errichtet (act. 13.10). Gemäss Schätzungsprotokoll sowie von den Beschwerdeführern eingereichten Bauplänen wurde im Untergeschoss ein Tonstudio (ohne Fenster) mit einer Fläche von 60 m2 geplant beziehungsweise eingebaut (act. 13.10 und act. 13.5). Dies zum Zweck der selbständigen Erwerbstätigkeit von A2., welcher nebst seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Musik- und Kulturschule Hinterthurgau als selbständiger Produzent erwerbstätig ist (act.