RICHNER/FREI/KAUFMANN/MEUTER, a.a.O., N. 96 zu Art. 18 DBG; REICH/VON AH, in: Zweifel/Beusch [Hrsg.], Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, 3. Aufl. 2017, N. 45 und N. 48 zu Art. 18 DBG). Grundsätzlich kann Geschäftsvermögen nur sein, was sich zivilrechtlich im Eigentum des Geschäftsinhabers befindet. Ausnahmen von dieser Regel sind dann angebracht, wenn der Geschäftsinhaber wie ein Eigentümer über den entsprechenden Vermögensgegenstand verfügen kann und dieser deshalb buchführungsrechtlich auch bilanziert werden darf (REICH/VON AH, a.a.O., N. 46 zu Art. 18 DBG). Entscheidend ist eine