Seite 10 ändern: Im Kanton St. Gallen ist die Bewertungspraxis der Steuerbehörden im Zusammenhang mit Wertpapieren ohne Kurswert ergänzend zu den Vorgaben im Kreisschreiben Nr. 28 zusätzlich im StB 56 Nr. 1 festgelegt. Alternativ zur bei gegebenen Voraussetzungen eines Ausnahmefalls vorzunehmenden einfachen Gewichtung des Ertrags- und Substanzwerts gemäss Kommentar