Anhaltspunkte dafür, dass diese langjährigen Mitarbeiter blosse Hilfsarbeiten in der Administration und Logistik ausgeführt hätten, liegen unter den gegebenen Umständen keine vor. Im Gegenteil schreiben die Beschwerdeführer in der Beschwerde selbst: „Falls Mitarbeiter gute Leistungen zeigen und zu Firmenerfolg beitragen, werden Sonderbonuszahlungen ausgerichtet, so auch in den beiden vergangenen Geschäftsjahren 2017 und 2018. Insgesamt 3 Mitarbeiter haben zusätzliche Bruttolohnzahlungen von über CHF 7‘200 resp. 4‘200 erhalten.“