d. Die Berechnung des Verkehrswerts von nicht kotierten Wertpapieren erfolgt in der Regel durch den Sitzkanton der zu bewertenden Gesellschaft (Rz. 3 Kreisschreiben Nr. 28). Da der Sitz der C.__________ in St. Gallen ist, hat bereits das Steueramt St. Gallen am 4. Fe-