Seite 5 Bundesgerichts 2C_77/2017 vom 16. Januar 2019, E. 6.4), sondern gelten gemäss ständiger Rechtsprechung als zuverlässige Methode zur Bestimmung des Verkehrswerts, da in ihm die Überlegungen, die für die Preisbildung bei den nicht an der Börse kotierten Aktien im Allgemeinen massgebend sind, zum Ausdruck kommen (vgl. dazu anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 2C_321/2019 vom 1. Oktober 2019, E. 2.3, m.w.H.).