Grundsätzlich können solche Verwaltungsverordnungen nicht direkt Rechte und Pflichten begründen (Urteil des Bundesgerichts 2C_277/2018 vom 6. Mai 2019, E. 4.2). Gerade bei steuerlichen Bewertungsfragen handelt es sich allerdings um eine technische Materie von begrenzter Justiziabilität, weshalb es den Gerichten unbenommen bleibt, sich in diesem Zusammenhang an den Kreisschreiben der SSK zu orientieren, was insbesondere dann angezeigt ist, wenn diese eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben enthalten (vgl. zum Ganzen: BGE 139 V 122, E. 3.3.4;