E. An der Sitzung vom 10. März 2020 wurde die Streitsache in der zweiten Abteilung des Obergerichts abschliessend beraten und darüber entschieden. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Gründe für diesen Entscheid ergeben sich aus den nachfolgenden Erwägungen. In diesen wird ausserdem, soweit entscheidwesentlich, auf die einzelnen Argumente der Parteien vertieft eingegangen. Seite 3 Erwägungen 1. Formelles