A. Die aus dem Kanton St. Gallen zugezogenen und in der Steuerperiode 2017 in B.__________ wohnhaften A. ______ (nachfolgend auch: Beschwerdeführer) wurden von der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend auch: Vorinstanz) mit Verfügung vom 30. April 2019 für die Staats- und Gemeindesteuern 2017 wie folgt veranlagt: Geschuldeter Steuerbetrag Fr. 66‘926.60, basierend auf folgenden Grundlagen: Steuerbares Einkommen Fr. 157‘400.--, satzbestimmendes Einkommen Fr. 363‘600.--, Einkommen aus Beteiligungen Fr. 180‘000.--, steuerbares Vermögen Fr. 3‘669‘000.--, satzbestimmendes Vermögen Fr. 4‘063‘000.--.