Seite 11 Ergebnis allerdings verneint (vgl. E. 4 lit. d). Sodann hatte das Steuer- und Enteignungsgericht Basel-Landschaft bereits in einem Entscheid vom 18. Januar 2013 (530 12 61) im Rahmen der Auseinandersetzung mit der damaligen Lehre erklärt, unter ausserordentlichen bzw. nicht absehbaren Umständen seien vorzeitige Pensionierungen infolge Umstrukturierungen oder Betriebsschliessungen denkbar (E. 3 lit. d). Schliesslich ist ein Urteil des Steuergerichtshofs des Kantonsgerichts Freiburg zu beachten, in welchem ausgeführt wurde, eine Ausnahme von Art. 79b Abs. 3