4.3 Anhand eines Blicks auf die kantonale Rechtsprechung ergibt sich, dass das Kantonsgericht Waadt in einem Urteil vom 10. Januar 2019 (FI.2018.0144) mit Blick auf den bundesgerichtlichen Entscheid 2C_1051/2014 / 2C_1052/2014 folgerte, das Bundesgericht nehme in gewissen aussergewöhnlichen Fällen Ausnahmen von der Dreijahresregelung an, insbesondere im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Umständen, welche einen Kapitalrückzug unvermeidlich gemacht haben (StR 2019 S. 371 ff.). Die geprüfte unvorhersehbare, unvermeidliche Ausnahmesituation (im