79b Abs. 3 BVG (im hier massgeblichen steuerrechtlichen Rahmen) einheitlich und verbindlich, indem die Abzugsberechtigung immer dann zu verweigern ist, wenn innerhalb der Sperrfrist eine Kapitalauszahlung erfolgt.“ Seite 9 b) Ein knappes Jahr danach äusserte sich das Bundesgericht in seinem Urteil vom 1. Juli 2011 (2C_20/2011; 2C_21/2011) wie folgt: