Für das Verfahren verfügte die Steuerverwaltung ausserdem eine Gebühr von Fr. 600.-- zulasten der Steuerpflichtigen (act. 9.13). Auf erfolgte Einsprache hin erliess die Steuerverwaltung am 24. Mai 2019 ihren Einspracheentscheid, in welchem sie die Gebühr für das Nachsteuerverfahren bei der Steuerverwaltung auf Fr. 300.-- reduzierte. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab (act. 2.1).