das ihm gewährte rechtliche Gehör in Anspruch (act. 9.10). Am 3. April 2019 erliess die Steuerverwaltung zwei Nachsteuerverfügungen betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016 (act. 9.11; act. 9.12). Für das Jahr 2015 wurde ein Betrag von Fr. 10‘000.-- zusätzlich veranlagt, für das Jahr 2016 ein solcher von Fr. 24‘000.--. Für das Verfahren verfügte die Steuerverwaltung ausserdem eine Gebühr von Fr. 600.-- zulasten der Steuerpflichtigen (act. 9.13).