C. Im Jahr 2017 überwies die B. ______ Stiftung das gesamte ersparte Altersguthaben des Versicherten auf dessen Anweisung an die Stiftung C. ______. Die B. ______ Stiftung zahlte dem Versicherten am 13. November 2018 eine Kapitalleistung in der Höhe von Fr. 58‘271.-- (Verteilung freier Mittel) aus (act. 9.7). Am 21. November 2018 meldete die B. ______ Stiftung die Kapitalleistungen der Steuerverwaltung. Im Januar 2019 leitete die Steuerverwaltung das vorliegende Nachsteuerverfahren ein (act. 9.8). Der Versicherte nahm am 11. März 2019 durch RA AA. ______ das ihm gewährte rechtliche Gehör in Anspruch (act. 9.10).