c. Nach Abschluss der ergänzenden Abklärungen hat die Vorinstanz einen neuen Entscheid über die von der Beschwerdeführerin beantragte Steuerbefreiung zu fällen. Sollte eine Steuerbefreiung erneut verneint werden, wird die Vorinstanz angewiesen, eine neue Veranlagung der Beschwerdeführerin vorzunehmen. In diesem Fall würde die Vorinstanz - worauf sie in der Duplik bereits selbst hinweist - die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Obergerichts im Urteil O2V 18 20 vom 20. August 2019 im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Mindest- respektive Minimalsteuer zu berücksichtigen haben.