gelten muss und deshalb jeglicher Neubeurteilung entzogen wäre (vgl. dazu etwa auch das Urteil des Bundesgerichts 2C_206/2018 vom 23. Juni 2019, wo eine ursprünglich anerkannte Befreiung von der Steuerpflicht später wieder entfiel). Seite 12 2.4 Weiteres Vorgehen a. Aus den dargelegten Überlegungen hat das Obergericht beschlossen, die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als der angefochtene Einspracheentscheid aufgehoben und die Sache zu ergänzenden Abklärungen und anschliessender Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.