, erscheint es zur Wahrung des Instanzenzugs sinnvoll, diesem Antrag stattzugeben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Es ist primär Aufgabe der Vorinstanz, dafür zu sorgen, dass die nötigen Entscheidgrundlagen für eine richtige und vollständige Besteuerung - bzw. im vorliegenden Fall namentlich auch für die Beurteilung, ob eine Steuerbefreiung angezeigt ist oder nicht - beschafft werden.