Aus den öffentlich zugänglichen Informationen auf der Internetseite der Beschwerdeführerin (www.ortsgemeinde-A. ______.ch) ist ersichtlich, dass die Ortsgemeinde seit der Übertragung verschiedener ursprünglicher Funktionen und Lasten auf die Politische Gemeinde A. ______ namentlich noch das Gemeindegut verwalte (wozu die Waldliegenschaft in B. ______ gehört). Aus diesen Erträgnissen sei bis 1981 ein sogenannter Bürgernutzen ausbezahlt worden, seit 1982 würden nun mit den Überschüssen Dorfvereine und gemeinnützige Institutionen unterstützt.