b. Die Ortsgemeinde A. ______ ist zudem unbestrittenermassen Grundeigentümerin einer Waldparzelle in der Gemeinde B. ______. Grundsätzlich haben auch juristische Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung ausserhalb des Kantons im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, wenn sie an Grundstücken im Kanton Eigentum oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben (Art. 60 Abs. 1 lit. c StG). Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht allerdings auf diejenigen Teile des Gewinns und Kapitals, für die gemäss Art.