Aus den Erwägungen: 2.4 Zunächst ist [...] zu klären, ob die Vorinstanz, sollte eine solche Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen, in verfahrensrechtlicher Hinsicht überhaupt einen Nichteintretensentscheid erlassen durfte. Wäre dies nämlich nicht der Fall, so wäre der Nichteintretensentscheid schon allein aus diesem Grund aufzuheben. Die Beschwerdeführerin macht in diesem Zusammenhang ausdrücklich geltend, es sei juristisch nicht nachvollziehbar, dass die Steuerverwaltung auf ein frist- und formgerechtes Revisionsgesuch nicht eintrete [...].