„Die Beschwerdeführer haben auf dem Hauptformular der Steuererklärung 2017 ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von rund Fr. 35‘065 deklariert und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuererklärung unterschriftlich bestätigt. In der mit der Steuererklärung 2017 eingereichten Buchhaltung 2017 wurde ein deutlich tiefere[r] Gewinn von rund Fr. 12‘565 ausgewiesen. Die Veranlagungsbe-