Die im vorliegenden Verfahren betroffenen direkten Steuern der Kantone und Gemeinden werden in einem gemischten Verfahren veranlagt, in welchem Elemente der Selbstveranlagung und amtlicher Veranlagung miteinander kombiniert werden, so dass einerseits das Steuersubjekt seine Steuerfaktoren zu deklarieren und seinen weiteren Mitwirkungspflichten nachzukommen hat, aber andererseits die Steuer aufgrund der von Amtes wegen durchgeführten Untersuchung festgesetzt wird. Grundsätzlich darf sich die Steuerbehörde auf die Richtigkeit der eingereichten Steuererklärung verlassen, wenn es