A. Die im Kanton St. Gallen wohnhaften A. ______ (nachfolgend auch: Beschwerdeführer) reichten am 19. September 2018 am Hauptsteuerdomizil im Kanton St. Gallen eine Steuererklärung für die Steuerperiode 2017 ein. Da A. ______ in der betreffenden Steuerperiode selbständig erwerbstätige Inhaberin einer Betriebsniederlassung mit Standort in Heiden AR war, druckten sie ausserdem eine Kopie der St. Gallischen Steuererklärung aus und schickten diese samt Beilagen an die Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz).