Seite 6 nung der Funktion einer Kapitalanlage kann aber nicht zwingend auf Betriebsnotwendigkeit geschlossen werden (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 20. Oktober 1995, auszugsweise wiedergegeben in: BVR 1996, S. 350 ff.). Das Verb „dienen“ in Art. 64 Abs. 3 DBG steht im Präsens und es heisst dort nicht „dienen soll“ oder „dienen wird“.