Unbestrittenermassen war spätestens im November/Dezember 2015 keine entsprechende Tätigkeit mehr erfolgt. In diesem Sinne reduziert sich der geschätzte Betrag, entsprechend dem Zeitraum Januar bis Oktober 2015, auf Fr. 2‘387‘500.-- (Fr. 2‘865‘000.-- / 12 x 10). Fraglich bleibt derweil, welcher Stellenwert der tabellarischen Aufstellung beizumessen ist, welche die Vorinstanz im Nachhinein beibrachte. Die betreffende Aufstellung enthält unter Angabe der im Jahr 2015 durch die C. GmbH beschäftigen Mitarbeiter eine detaillierte Einschätzung in Bezug auf die mutmasslichen Löhne für das Jahr 2015, mit einem daraus sich ergebenden Total von Fr. 3‘233‘808.--.