Mit Schreiben vom 16. April 2015 hielt die Vorinstanz gegenüber der C. GmbH fest, dass der Ratenzahlungsplan gefährdet sei. Die spätestens bis 31. März 2015 zu zahlende Rate von Fr. 59‘550.-- sei nicht vollständig geleistet worden. Bei Nichtleistung des verbleibenden Betrags bis 30. April 2015 werde das Inkassoverfahren