Seite 6 Die Mittel aus dem Verkauf eines nicht betriebsnotwendigen Wirtschaftsgutes können nicht steuerneutral in betriebsnotwendiges Anlagevermögen reinvestiert werden (REICH/ZÜGER/ BETSCHART, a.a.O. N. 5 zu Art. 30 DBG). Mithin ist die Beschwerde abzuweisen.