Seite 8 nicht mehr zum Besten bestellt war. Diesbezüglich ist vorab auf die Zweckumwandlung hinzuweisen, welche die Gesellschaft per 20. Januar 2016 (nicht einmal drei Monate nach dem Ausscheiden des Beschwerdeführers!) vollzog. Der ursprüngliche Zweck lautete „Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung sowie Ausbildung und Schulung von Personal“, der neue „Betrieb eines Kosmetik- und Nagelstudios sowie Import und Verkauf von Nail- und Kosmetikprodukten sowie modischen Accessoires“ (act. 8/17).