A. Die C. ______ war ab April 2013 bei der Ausgleichskasse Luzern als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen und rechnete mit ihr die paritätischen und FAK-Beiträge ab. A. ______ war vom 12. März 2015 bis 29. Oktober 2015 als (einziger) Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen. Am 20. Januar 2016 verlegte die C. ______ ihren Sitz nach D. ______ und firmierte in „E. ______“ um. Mit Urteil der Einzelrichterin des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. Juli 2016 wurde über die Gesellschaft infolge Mängel in der Organisation die Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.