Darauf basierend sind die Prozesskosten von Fr. 4‘500.-- zu verteilen. Demnach entfällt auf den Beklagten ein Betrag von Fr. 3‘375.-- und auf die Klägerinnen ein solcher von Fr. 1‘125.--. Letzterer Betrag ist mit einem Teil des Kostenvorschusses zu verrechnen, der Mehrbetrag ist den Klägerinnen zurückzuerstatten sein.