Seite 16 Zur konkreten Berechnung der Rückforderung ist zugunsten des Beklagten auf die für ihn günstigsten Indizes abzustellen: Dies ist hier der RSS-Index „Fachgruppe Praktische Ärzte“ mit 166. Die zutreffende Berechnung ist der Klageschrift zu entnehmen (act. 1 S. 6). Demgemäss resultiert ein Rückforderungsbetrag von Fr. 180‘488.--. In diesem Umfang ist die Klage somit zu schützen.