Seite 15 einer Überarztung ohne weiteres auf die von den Klägerinnen dokumentierten (und vom Beklagten nicht konkret bestrittenen) Indizes gemäss RSS abgestellt werden. In diesem Sinne belaufen sich die Indexpunkte bei Abstellen auf die ausserrhodische „Fachgruppe Praktische Ärzte“ (totale Kosten; Indexkosten Erkrankte) auf 166 und bei Abstellen auf die Gruppe „Praktischer Arzt Ost-CH“, „totale Kosten; Indexkosten Erkrankte“ auf 184. In beiden Fällen liegt somit eine Überarztung vor.