Diese Frist verstrich unbenutzt. Mit Schreiben vom 26. Februar 2019 informierte der Rechtsvertreter der Klägerinnen die Verfahrensleitung, dass D.______ zwischenzeitlich verstorben sei und an dessen Stelle neu E.______ als Schiedsrichter nominiert werde (act. 22). Daraufhin setzte die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 1. März 2019 erneut Frist, um Einwendungen gegen den vorgeschlagenen Schiedsrichter E.______ zu erheben (act. 23). Diese Frist verstrich wiederum unbenutzt. Am 11. November 2019 forderte die Verfahrensleitung die beiden Schiedsrichter E.______ und C.______ auf, schriftlich zu erklären, ob sie ihr Amt annähmen (act. 24 und 25).