Seite 3 C. Mit Verfügung vom 24. Juli 2018 wurde der Beklagte aufgefordert, innert 20 Tagen einen fachkundigen Schiedsrichter zu ernennen, wobei gleichzeitig der Hinweis erfolgte, dass bei Ausbleiben einer solchen Ernennung letztere durch den Direktor des Departements Gesundheit und Soziales vorgenommen würde (act. 17). Nachdem der Beklagte dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, wurde der Direktor des Departements für Gesundheit und Soziales ersucht, innert 20 Tagen einen fachkundigen Schiedsrichter für den Beklagten zu benennen (act.