Eine Entschädigung für Barauslagen ist nicht beantragt. Gesamthaft errechnet sich ein Entschädigungsanspruch von Fr. 2‘343.55. Seite 9 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A. ______ wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.