Der Sohn baute daraufhin das Haus wieder auf und erhielt die Versicherungssumme von Fr. 330‘000.-- ausbezahlt. Sodann wurde ausserdem ein Mietvertrag zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn in Bezug auf die Maisonette-Wohnung im neuen Haus vereinbart, zu einem marktüblichen Mietzins. Später erfolgte dann im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Sohn des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung der Liegenschaft. Diese ging zu einem Preis von Fr. 720‘000.-- an die Tochter des Beschwerdeführers. Letztere gewährte folglich dem Beschwerdeführer wiederum ein Mietrecht in der Maisonette-Wohnung des Hauses.